Schuler schließt Übernahme von AWEBA Werkzeugbau ab

Die AWEBA Gruppe zählt zu den international wichtigsten Komplettanbietern im Werkzeugbau und Vorrichtungsbereich. (Foto: Schuler)
Die AWEBA Gruppe zählt zu den international wichtigsten Komplettanbietern im Werkzeugbau und Vorrichtungsbereich. (Foto: Schuler)

Die Schuler AG hat die Übernahme des sächsischen Werkzeugbau-Spezialisten AWEBA perfekt gemacht. Nachdem die Kartellbehörden zuvor grünes Licht gegeben hatten, meldete Schuler, Marktführer in der Umformtechnik, jetzt den endgültigen Vollzug der Kaufverträge (Closing). Damit wird Schuler zum 1. Juli 2016 alleiniger Eigentümer der AWEBA Werkzeugbau GmbH Aue. Die AWEBA Gruppe zählt zu den international wichtigsten Komplettanbietern im Werkzeugbau und Vorrichtungsbereich.

Schuler Vorstandsvorsitzender Stefan Klebert erklärte: „Der technologisch hervorragende Werkzeugbau von AWEBA ist eine exzellente Abrundung  unseres Portfolios mit hohem Nutzwert für die Kunden beider Unternehmen. Die Akquisition und die nun folgende Bündelung unserer Kräfte im Werkzeugbau wird dem Wachstum von Schuler zusätzliche Impulse verleihen.“

AWEBA erwirtschaftete im vergangenen Geschäftsjahr 2015 Umsatzerlöse von rund 60 Mio. Euro. Die AWEBA Gruppe beschäftigt rund 600 Mitarbeiter, darunter fast 200 hochqualifizierte Ingenieure und Werkzeugbauer. Sie werden künftig mit den schon bisher im Werkzeugbau von Schuler beschäftigten Spezialisten in einer Division zusammenarbeiten.

AWEBA Geschäftsführer Udo Binder sagte: „Die bisher getrennt operierenden Werkzeugbau-Aktivitäten von Schuler und AWEBA ergänzen sich hervorragend. Überschneidungen gibt es kaum. Die weltweite Marktposition von Schuler ist dabei die Plattform, auf der wir uns den Kunden im Verbund als globaler Systemlieferant präsentieren können.“

AWEBA beliefert heute Kunden aus der Automobilzuliefer- und Elektroindustrie sowie dem Maschinen- und Anlagenbau. Den Kaufvertrag hatten Schuler sowie die bisherigen Eigentümer des Unternehmens, private und institutionelle Investoren, am 13. April unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kartellbehörden unterzeichnet.