Welterbetitel rückt für das Erzgebirge in greifbare Nähe

Nach der Zustimmung des Sächsischen Kabinetts kann der Welterbe-Antrag nun an die UNESCO weitergereicht werden.
Nach der Zustimmung des Sächsischen Kabinetts kann der Welterbe-Antrag nun an die UNESCO weitergereicht werden.

Das Sächsische Kabinett hat dem gemeinsamen sächsisch-tschechischen Welterbeantrag „Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří“ zur Weiterleitung an die UNESCO zu gestimmt.

Das Kabinett hat sich in seiner Sitzung vom 12. Juli 2013 mit dem Bericht des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Antrag auf Aufnahme der „Montanen Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří“ in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt (UNESCO-Welterbeliste) befasst und einer Weiterleitung zum 30. September 2013 für das Nominierungsverfahren bei der UNESCO zugestimmt.

Innenminister Markus Ulbig: „Der Welterbetitel für die Montanregion rückt in greifbare Nähe. Wir haben heute einen großen und entscheidenden Schritt in diese Richtung gemacht. Der Antrag kann nunmehr der UNESCO für das Nominierungsverfahren vorgelegt werden. Damit wird auch die über 10jährige intensive und harte Arbeit der vielen engagierten Menschen an der Antragsvorbereitung gewürdigt. Mit einer umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung konnte eine hohe Akzeptanz in der Region für das Welterbeprojekt erreicht werden. Die Menschen der Region stehen hinter diesem Projekt. Ich habe mich als Innenminister intensiv für die Montanregion eingesetzt. Das Welterbeprojekt verbindet die Menschen auf der sächsischen und tschechischen Seite miteinander. Ich bin überzeugt, dass durch die engagierte Arbeit bei der Vorbereitung des Welterbeantrages auf sächsischer und tschechischer Seite eine Welterbebewerbung fertig gestellt wurde, mit der den hohen Anforderungen der UNESCO entsprochen werden kann.  Ich wünsche der Montanregion Erzgebirge, aber auch dem Freistaat Sachsen und unserem tschechischen Partner, dass mit der Weiterleitung der Bewerbung an die UNESCO der erste Schritt für ein erfolgreiches Nominierungsverfahren getan wird.“   

Volker Uhlig, Landrat des Landkreises Mittelsachsen und Sprecher des Welterbekonvents: „Mit der positiven Stellungnahme des Sächsischen Kabinetts haben wir einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zum UNESCO Welterbe gemeistert. Jetzt steigen wir von der regionalen Bearbeitungs- und Entscheidungsebene auf die internationale Stufe. Das erfüllt nicht nur mich, sondern alle an diesem Projekt Beteiligten mit Stolz.“

Das Kabinett hatte sich bereits in seiner Sitzung vom 24. Januar 2012 für einen gemeinsamen sächsisch-tschechischen Welterbeantrag unter deutscher Federführung frühestens zum Nominierungstermin 1. Februar 2014 ausgesprochen. Nach umfangreichen Vorbereitungen, die bis in das Jahr 2001 zurückreichen, hat der antragstellende Welterbekonvent Erzgebirge stellvertretend für die drei beteiligten Landkreise und 35 Städte und Gemeinden, dem SMI, das für die beratende Begleitung der Antragstellung zuständig ist, den Entwurf des Welterbeantrages am 30. April 2013 übergeben.

Das Welterbegebiet umfasst auf der sächsischen Seite des Erzgebirges acht Bestandteile bestehend aus 44 Elementen mit über 500 Einzelobjekten. Auf tschechischer Seite wird es durch neun Elemente ergänzt. Der Entwurf des Welterbeantrages wird zum 30. September 2013 der UNESCO zur freiwilligen Vollständigkeitsprüfung („Completeness Check“) vorgelegt werden. Bei einer positiven Prüfung kann der Antrag zum 1. Februar 2014 über die  Kultusministerkonferenz und das Auswärtige Amt bei der UNESCO eingereicht.

Eine Entscheidung des Welterbekomitees ist im Juni/Juli 2015 zu erwarten. Zwischen März 2014 und Mai 2015 werden Experten von ICOMOS den Antrag beurteilen und dem Welterbekomitee sechs Wochen vor seiner Sitzung eine Empfehlung übermitteln.

Der Welterbeantrag wurde aus 27 sogenannten Umsetzungsstudien, die im März 2013 abgeschlossen wurden, entwickelt. Diese wurden im Auftrag der antragstellenden Region in enger Kooperation mit den Kommunen und unter Beteiligung der Öffentlichkeit (insb. Stadt- und Gemeinderatsbeschlüsse der jeweils betroffenen Kommunen, Bürgerbeteiligung, Zustimmung der Eigentümer) durch das Institut für Industriearchäologie, Wissenschafts- und Technikgeschichte (IWTG) der TU Bergakademie Freiberg unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Helmuth Albrecht erstellt. Damit wird der Charakter des Welterbeprojektes als so genanntes bottom-up-Projekt, das sich aus der Region entwickelt hat, unterstrichen. Es genießt daher eine hohe öffentliche Akzeptanz. Es hat eine Identität stiftende Wirkung für die Menschen der Erzgebirgsregion.

Die Montanregion Erzgebirge wird als eine lebendige und sich fortentwickelnde Kulturlandschaft nominiert. Die zukünftige infrastrukturelle, touristische und wirtschaftliche, insbesondere bergbauliche Entwicklung des Erzgebirges ist damit ausdrücklich Bestandteil des Welterbeantrages. Im Übrigen wurde schon bei der Auswahl der Welterbeobjekte durch die antragstellende Region darauf geachtet, dass nur konfliktfreie Stätten in den Antrag aufgenommen werden. Hierzu wurde insbesondere eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung mit Stadt- und Gemeinderatsbeschlüssen sowie Zustimmungen Betroffener durchgeführt. Des Weiteren soll mit der Erarbeitung eines konkreten Konfliktmanagements durch die antragstellende Region bis Herbst 2014 sichergestellt werden, dass im Konfliktfall die infrastrukturellen und wirtschaftlichen, insbesondere bergbaulichen Belange mit denen des Welterbestatus in Einklang gebracht werden können. Einer frühzeitigen Kommunikation mit der UNESCO kommt dabei besondere Bedeutung zu.

Schließlich soll das Spannungsverhältnis Bergbau-Welterbe mit der internationalen Fachöffentlichkeit am Beispiel der Montanregion Erzgebirge diskutiert werden und unter Beachtung der Ergebnisse eine Antragsevaluierung unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des zukünftigen aktiven Bergbaus zu erreichen. Die aktive Begleitung des Verfahrens zur Erarbeitung und Einreichung des gemeinsamen Welterbeantrages erfolgt durch die sächsisch-tschechische Steuerungsgruppe. Diese besteht auf sächsischer Seite aus Vertretern des SMI, des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD) und der antragstellenden Region. Die tschechischen Vertreter kommen aus dem dortigen Kulturministerium und der nationalen Denkmalbehörde. Die Steuerungsgruppe wird durch eine national gemischte Arbeitsgruppe fachlich unterstützt.

Foto: Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH