Programm zur Unterstützung deutscher und tschechischer Brückenbauer bei der Überwindung der Corona-Krise

Präambel

Die wirtschaftlichen, strukturellen und individuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie betreffen in beiden Ländern besonders stark die Freiberufler, ob es nun um Kunstschaffende oder um diejenigen geht, die sich im Rahmen ihrer Projekte für den deutsch-tschechischen Austausch in unterschiedlichen Bereichen, insbesondere im Jugendbereich, einsetzen. 

Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds hat sich daher entschlossen, im Rahmen einer schnellen und unbürokratischen finanziellen Unterstützung 150.000 EUR für ein Programm zur Unterstützung von Personen bzw. Organisationen zur Verfügung zu stellen, die sich in den vergangenen Jahren in bedeutender Weise für die Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehungen eingesetzt haben und die aufgrund der gegenwärtigen Krise in eine schwierige finanzielle Lage geraten sind.

Zielgruppe

Einzelpersonen bzw. Organisationen, die sich als aktive Akteure in den vergangenen 3 Jahren (in bedeutender Weise) für die Verbesserung der deutsch-tschechischen Beziehungen eingesetzt haben und die aufgrund der gegenwärtigen Krise in eine schwierige finanzielle Lage geraten sind. Unterstützen wollen wir insbesondere Künstler, Kulturinstitutionen, Vereine und Akteure der Kultur- und Jugendarbeit sowie Verlage.

Förderbedingungen

mindestens zwei erfolgreich realisierte und abgerechnete Projekte beim Fonds in den letzten 3 Jahren

der Antragsteller wird in Zukunft weiterhin im deutsch-tschechischen Bereich tätig sein

Erläuterung der finanziellen Schieflage (entfallende Tätigkeiten und Einnahmen, anfallende               Fixkosten wie Löhne, Mieten, etc., Anzahl betroffener Mitarbeiter)

Sitz in Tschechien oder Deutschland

bei Organisationen müssen mindestens 50% der Zuwendung an die Mitarbeiter/Künstler ausgezahlt werden

Antragstellung

Frist für die Antragstellung: bis 10. Mai 2020

Online-Antrag über die Applikation des Fonds

Hinweise zur Antragstellung

Förderhöhe

Einmalzahlung

o   Einzelpersonen (bis zu 1.700 EUR)

o   Organisationen (bis zu 7.500 EUR)

Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich, eine Doppelkompensation ist aber ausgeschlossen.

Spätestens 6 Monate nach der Auszahlung des Zuschusses ist dem Zukunftsfonds ein Bericht vorzulegen, in dem dargelegt wird, wie die Zuwendung in der Krisenzeit geholfen hat und welche konkreten deutsch-tschechischen Projektideen in dieser Zeit entwickelt werden konnten.

Nähere Informationen:

Dr. Stefan Gehrke

stefan.gehrke@fb.cz

tel. +420 739 288 535