Sachsen stellt GRW-Investitionsförderung neu auf

Kabinett beschließt Richtlinien | Anträge ab 25. April 2024 möglich

»Die Unternehmen, Kommunen und Landkreise in Sachsen wollen und sollen weiter in ihre Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität investieren – jetzt können sie dies auch wieder mit Hilfe der GRW und damit mit Unterstützung von Bund und Freistaat«, so Wirtschaftsminister Martin Dulig. Das stark nachgefragte Bund-Länder-Programm GRW ist das zentrale Instrument der regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik in Sachsen – und damit das wichtigste Investitionsförderprogramm für Unternehmen, Kommunen und Landkreise. Das sächsische Kabinett hat heute die neugefassten Richtlinien für die beiden Teilprogramme GRW RIGA (einzelgewerbliche Förderung) und GRW Infra (wirtschaftsnahe Infrastruktur) beschlossen.

Ab dem 25. April 2024 wird das Programm von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – für RIGA und der Landesdirektion Sachsen für Infra wieder aufgenommen. 2024 verfügt Sachsen insgesamt über rund 188 Millionen Euro an GRW-Mitteln. 50 Prozent davon sind zugewiesene Bundesgelder, die komplett vom Freistaat kofinanziert werden.

(AUSZUG)

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