13 Kommmunen im Erzgebirgskreis erhalten in Berlin den Fördermittelbescheid für Breitbandausbau

Wie wichtig schnelle Internetanschlüsse gerade für den ländlichen Raum sind, ist inzwischen keine neue Erkenntnis mehr. Wie schwierig sich Ausbauplanung und Finanzierung trotz der zahlreichen Fördervarianten gestaltet, die nicht kontinuierlich sondern in Schüben, sogenannten „Calls“  (Aufrufen), zu beantragen sind, ist dagegen hauptsächlich von den einzelnen Kommunen zu spüren. 4 Aufrufe zur Bundesförderung hat es inzwischen gegeben.
 
Mit Abschluss des 4. Aufrufes zur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, einer Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, haben nunmehr insgesamt 16 Kommunen des Erzgebirgskreises einen Antrag auf Förderung stellen können.
 
Die Bürgermeister der 13 Antragsteller aus dem 3. Aufruf wurden am 21. März 2017 nach Berlin eingeladen und haben den Zuwendungsbescheid des Bundes aus der Hand des Ministers für Verkehr und digitale Infrastruktur erhalten. Dies waren Ehrenfriedersdorf, Deutschneudorf, Drebach, Großolbersdorf, Großrückerswalde, Heidersdorf, Marienberg, Olbernhau, Pfaffroda, Pokau-Lengefeld, Sehmatal, Seiffen und Wolkenstein. Mit Vorliegen des Zuwendungsbescheides des Bundes können nun anschließend die Aufstockungsmittel des Freistaates beantragt werden.
 
Amtsberg und Gornau hatten die Bundeszusage bereits in den vorigen Runden erhalten. Das Investitionsvolumen für die 15 Kommunen wird insgesamt bei etwa 37 Millionen Euro liegen. Für viele der übrigen Kommunen im Erzgebirgskreis haben die Marktabfragen, die zur Vorbereitung der Förderung vorgenommen wurden, Eigenausbauankündigungen ohne Fördermittel verschiedener Unternehmen für größere Teilbereiche oder die jeweils ganze Kommune ergeben. Die Kommunen prüfen in einigen Fällen noch, ob die mit der Ausbauankündigung zu erwartende Anschlussabdeckung ausreicht oder ob eine Förderung für etwa verbleibende Teilbereiche in Anspruch genommen werden kann.
 
Gegebenenfalls werden für einen hoffentlich 5. Aufruf die erforderlichen Unterlagen vorbereitet. Auch in diesen Fällen werden Erzgebirgskreis und Breitbandarbeitskreis die Kommunen bei der Entscheidungsfindung für die beste Fördervariante und bei der Antragstellung unterstützen. Auf jeden Fall hat der Zug die Fahrt aufgenommen.

(Quelle: Erzgebirgskreis)