​400 Millionen Euro für die Fahrzeug- und Zulieferindustrie der Zukunft

Ab dem 27. März 2021 können Unternehmen beim BAFA Anträge für das Investitionsprogramm zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie stellen.

Das Investitionsprogramm fördert unter anderem Investitionen in

  • neue Produktionsanlagen,
  • 4.0-fähige Infrastruktur
  • und ökologische Nachhaltigkeit
  • sowie Beratungs- und Qualifizierungsvorhaben.

Hierdurch werden die Unternehmen der Automobilindustrie bei der bevorstehenden Transformation unterstützt und zukunftsfähig gemacht. Für das Jahr 2021 stehen für diese Förderrichtlinie insgesamt rund 400 Millionen Euro bereit.

BAFA-Präsident Torsten Safarik: „Mit diesem Programm setzt Bundeswirtschaftsminister Altmaier einen wichtigen Impuls für die vielen Unternehmen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie in unserem Land. Die bestehenden strukturellen Herausforderungen für die Branche werden durch die Corona-Pandemie verstärkt. Mit dem Förderprogramm wollen wir besonders den kleinen und mittleren Unternehmen der Branche Investitionen ermöglichen. Für die Unternehmen haben wir gemeinsam mit dem BMWi ein effizientes und bürokratiearmes Verfahren zur Umsetzung des Förderprogramms entwickelt.“

Das Investitionsprogramm zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie ist eine von vier Förderrichtlinien im Programm „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“. Mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro bis 2024 unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) damit Transformationsprozesse in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der Richtlinie besonders berücksichtigt. Das Ziel ist, dass mindestens 30 Prozent der Zuwendungsempfänger KMU sind.

Unter anderem können Unternehmen Anträge nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 stellen. und so von hohen Fördersätzen profitieren. Da die Kleinbeihilfenregelung jedoch befristet ist, gilt es Förderanträge hiernach bis zum 30. September 2021 zu stellen. Auch große Unternehmen können Anträge auf dieser Grundlage stellen.