Beibehaltung der vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an bestimmten Grenzen für weitere drei Monate vorgeschlagen

Die Europäische Kommission begründet ihren Vorschlag damit, dass die Bedingungen des Fahrplans »Zurück zu Schengen« noch nicht vollständig erfüllt sind. In dem Dokument hatte sie eine Reihe von Maßnahmen formuliert, die einen Verzicht auf Grenzkontrollen im Schengen-Raum erlauben sollen. Zwar habe es maßgebliche Fortschritte beim Schutz der EU-Außengrenzen gegeben und der Migrationsdruck nachgelassen, doch befinden sich in Griechenland nach wie vor eine große Zahl irregulärer Migranten und Asylbewerber. Die Lage auf der Westbalkanroute sei instabil, was ein potenzielles Risiko für Sekundärmigration darstelle. Vorgesehen ist eine Verlängerung um weitere drei Monate, die folgende Länder und Grenzen betrifft:

Österreich: Kontrollen an der österreichisch-ungarischen und österreichisch-slowenischen Landgrenze
Deutschland: Kontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze

Dänemark: Kontrollen in den dänischen Häfen mit Fährverbindungen nach Deutschland und an der dänisch-deutschen Landgrenze

Schweden: Kontrollen in den schwedischen Häfen in der Polizeiregion Süd und West sowie auf der Öresund-Brücke

Norwegen: Kontrollen in den norwegischen Häfen mit Fährverbindungen nach Dänemark, Deutschland und Schweden

Die Europäische Kommission legt Wert auf die Feststellung, dass es sich hierbei um eine Ausnahme handelt und sie eine Rückkehr zur Normalität des Schengen-Raums verfolgt.

(Quelle: Sächsisches Verbindungsbüro Brüssel)