Brexit: Europäische Kommission leitet Verfahren zur Unterzeichnung des Austrittsabkommens ein

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) die notwendigen formellen Schritte eingeleitet, um das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zum 30. März 2019 seitens der EU27 zu verabschieden. Konkret hat sie dazu zwei Vorschläge für Beschlüsse des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss des Austrittsabkommens vorgelegt.

Die Chefunterhändler der EU und des Vereinigten Königreiches hatten sich Mitte November auf ein Austrittsabkommen geeinigt, das die Staats- und Regierungschefs der EU27 auf der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates (Artikel 50) am 25. November gebilligt hatten. Zugleich hatten sie die Kommission ersucht, „die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass das Abkommen am 30. März 2019 in Kraft treten kann, sodass der Austritt geordnet erfolgt.“

Das Austrittsabkommen umfasst alle Elemente des Rückzugs des Vereinigten Königreichs aus der EU: Bürgerrechte, Finanzen, eine Übergangszeit, die Überwachung des Abkommens, die Protokolle zu Irland, Gibraltar und Zypern sowie eine Reihe anderer Fragen der Trennung.

Der Rat muss nun die Unterzeichnung des Austrittsabkommens im Namen der Europäischen Union genehmigen. Das Europäische Parlament muss seine Zustimmung erteilen, bevor es vom Rat verabschiedet werden kann. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, muss es natürlich auch vom Vereinigten Königreich gemäß seiner eigenen verfassungsrechtlichen Anforderungen ratifiziert werden.