Bund und Freistaat vereinbaren Soforthilfeprogramm Wiederaufbau für Unternehmen (Zuschussprogramm)

Morlok: „Rahmenbedingungen für weitere Unternehmenshilfen sind geklärt“

Nach den ersten Maßnahmen für die vom Juni-Hochwasser 2013 betroffenen Unternehmen (Handgeld von 1.500 Euro) sind jetzt auch die Rahmenbedingungen für den weiteren Wiederaufbau geschädigter bzw. zerstörter Unternehmen klar.
Das Bundeswirtschaftsministerium und das SMWA haben heute eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.