CO2-Grenzwerte für Pkw: Europaparlament verschärft Kommissionsvorschlag

Das Europäische Parlament hat am 3. Oktober seine Position zum Ver-ordnungsvorschlag für neue CO2-Grenzwerte für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge verabschiedet. Die Parlamentarier fordern eine Ver-schärfung der Emissionsminderung auf 40 Prozent bis 2030 im Ver-gleich zu 2021. Die vom federführenden Umweltausschuss zuvor gefor-derten 45 Prozent fanden keine Mehrheit. Der initiale Vorschlag der Europäischen Kommission vom November 2017 sieht eine Minderung um 30 Prozent vor. Das im Verordnungsvorschlag enthaltene Zwischen-ziel für das Jahr 2025 wurde von 15 auf 20 Prozent erhöht.

Das Parlament hat ebenfalls eine Quote für emissionsfreie und emissi-onsarme Fahrzeuge verabschiedet. Bis zum Jahr 2025 sollen Hersteller einen Anteil von 20 Prozent erreichen, bis 2030 dann 35 Prozent. Bei Nicht-Einhaltung soll der betroffene Hersteller durch eine Verschärfung seines Flottengrenzwertes sanktioniert werden.

Im Bericht wurde keine direkte Möglichkeit aufgenommen, moderne biogene und synthetische Kraftstoffe auf die Flottengrenzwerte anzu-rechnen. Allerdings soll ein Zwischenbericht 2023 die Option prüfen, "Anreize für die Einführung fortschrittlicher CO2-armer Kraftstoffe" zu schaffen.

Die Parlamentarier sind nun bereit, mit dem Rat Verhandlungen über die endgültigen Bestimmungen zu beginnen. Zuvor müssen die EU-Staaten sich jedoch auf eine gemeinsame Position einigen. Dies ist beim Umweltministerrat am 9. Oktober geplant.

Der DIHK hält das von der Kommission vorgeschlagene 30-Prozent-Ziel in seiner Stellungnahme für ausreichend ambitioniert. Strukturbrüche in der Automobilwirtschaft sollten vermieden werden, da davon v. a. auch mittelständische Zulieferbetriebe betroffen wären. Zudem sollte im Sinne der Technologieneutralität das Zwischenziel unverbindlich gestaltet und die Nutzung moderner biogener und synthetischer Kraft-stoffe als Erfüllungsoption anerkannt werden.