Das Förderprogramm „Regionales Wachstum"

mit Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt ist am 7. Februar 2019 das neue Investitionsförderprogramm „Regionales Wachstum“ in Kraft getreten. Anträge können ab sofort bei der Sächsische Aufbaubank – Förderbank gestellt werden.


Wer kann das Förderprogramm nutzen?
Das Programm ist sowohl für Existenzgründer als auch für bestehende Kleinunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern interessant. Das Branchenspektrum ist breit: Der Einzelhandel (bis 1.200 m²), die Kultur- und Kreativwirtschaft, die Dienstleister, das produzierende Gewerbe, die Gastronomie werden genauso gefördert wie z.B. ein Handwerksbetrieb oder viele freie Berufe. Ausgenommen sind Franchise-Nehmer oder Unternehmen, an denen Banken, staatliche oder kommunale Institutionen Anteile halten. Weiterhin sind bestimmte Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen, z.B. die Landwirtschaft, der Bergbau oder das Gesundheits- und Sozialwesen.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Die Unternehmen erhalten einen Zuschuss von bis zu 30% der förderfähigen Kosten. Ganz besonders unterstützt werden Unternehmensnachfolger. Hier werden Neuinvestitionen innerhalb von zwei Jahren nach der Übernahme sogar mit 50% bezuschusst. Insgesamt können die Unternehmen bis zu 200.000 € für Investitionsvorhaben zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Betriebsstätte erhalten. Diese können sowohl materielle als auch immaterielle Wirtschaftsgüter beinhalten, z.B. Gebäude, Anlagen, Maschinen, unter bestimmten Voraussetzungen auch Patente, Betriebslizenzen oder Sicherheitstechnik. Ausgenommen sind u. a. der Kauf von Fahrzeugen, der Erwerb von Grundstücken und gebrauchten Wirtschaftsgütern.

Was sind die Bedingungen für Antragsteller?
Das Investitionsvolumen muss mindestens 20.000 € betragen, zu einer konzeptionellen Weiterentwicklung des Unternehmens beisteuern und finanziell eine besondere Anstrengung bedeuten. Bei der Antragstellung vorhandene Dauerarbeitsplätze müssen mindestens drei Jahre nach Beendigung der Investition gesichert sein. Weiterhin muss der Absatz der Produkte oder Dienstleistungen überwiegend regional erfolgen, d.h. innerhalb eines Radius von 50 km um die Betriebsstätte. Der Sitz des Unternehmens muss sich in Sachsen außerhalb der Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz befinden.

Inwiefern unterscheidet sich die Richtlinie vom Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)?
Der GRW-Zuschuss ist seit Jahren eines der bedeutendsten Instrumente, um Investitionen im ländlichen Raum in Sachsen zu fördern. Er ist ein starkes Programm zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, welches aber auf Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Tourismuswirtschaft beschränkt ist.  Der GRW-Zuschuss verfolgt einen überregionalen Ansatz und setzt ein Investitionsvolumen von mindestens 70.000 € voraus.
Die neue Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ ergänzt die bestehenden Fördermittelinstrumente. Die sächsischen IHK haben sich lange und intensiv um dieses Programm bemüht. Insbesondere durch das breite Branchenspektrum sowie die geringere Mindestinvestitionssumme, können nun viele Unternehmen unterstützt werden, die bisher keinen Anspruch auf Fördermittel hatten. Wie der Name der Richtlinie schon besagt, wird ein überwiegend regionaler Absatz gefördert. Außerdem muss das Investitionsvorhaben zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit führen. Zum Beispiel kann das eine Erweiterung des Angebotes sein, mehr Umsatz, erhöhte Effizienz in betrieblichen Prozessen oder auch einfach ein wertigeres, verbessertes Angebot. Die Richtlinie ist also eine Ergänzung des GRW-Zuschusses.

Wo können sich Interessenten beraten lassen und wo müssen die Anträge eingereicht werden?
Die Anträge sind schriftlich unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare bei der Sächsischen Aufbaubank (Internet: www.sab.sachsen.de) einzureichen. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Das Vorhaben darf erst gestartet werden, wenn von der SAB ein Zuwendungsbescheid oder eine schriftliche Genehmigung für einen vorfristigen Maßnahmenbeginn erteilt ist.Für weitere Informationen stehen die Berater der IHK Chemnitz gern zur Verfügung.