Das Freihandelsabkommen EU-Japan

Japan ist einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands in Asien. Umgekehrt ist Deutschland das wichtigste Partnerland des Inselstaates in Europa. Mit Japan verbindet die EU nicht nur eine starke G7-Partnerschaft, sondern auch gute wirtschaftliche Beziehungen und eine gewachsene Wertegemeinschaft. Mit einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan sollen die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen diesen beiden wichtigen Handelsräumen, aber auch die generelle Rolle der EU in Asien gestärkt werden.

Darüber hinaus ist ein solches Abkommen ein starkes Signal für Freihandel und gegen Protektionismus. Die Bundesregierung unterstützt das Ziel der EU, mit modernen und ambitionierten Freihandelsabkommen die globale Handelspolitik mitzugestalten und hohe Standards insbesondere auch im Bereich des nachhaltigen Handels global umzusetzen.

Ein modernes Abkommen mit hohen Standards

Die Verhandlungen mit Japan wurden am 25. März 2013 offiziell eröffnet. Da Handelspolitik in der Zuständigkeit der EU liegt, führt die Europäische Kommission die Verhandlungen mit Japan und vertritt dort die Interessen der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Insgesamt fanden 19 Verhandlungsrunden statt, die letzte vom 12. bis 30. Juni 2017. Eine politische Grundsatzeinigung des Abkommens wurde auf dem 24. EU-Japan-Gipfel am 6. Juli 2017 vereinbart, der endgültige Abschluss der Verhandlungen wurde am 8. Dezember 2017 verkündet. Am 22.5 2018 hat der EU-Handelsministerrat das Verhandlungsergebnis zum Handelsabkommen im Grundsatz gebilligt. Die Europäische Kommission plant, dass das Abkommen spätestens 2019 in Kraft tritt.

Die japanische Regierung hatte wiederholt ihr Interesse an einem raschen Abschluss ausgedrückt, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Abwendung der USA von der Transpazifischen Partnerschaft (TPP). Entscheidend für die EU und Deutschland ist aber, dass man sich auf ein insgesamt in allen Bereichen ambitioniertes Freihandelsabkommen hat einigen können, das ähnlich hohen Standards folgt, wie sie im Abkommen mit Kanada (CETA) festgelegt wurden. Mit Abschluss der Verhandlungen haben sich die EU und Japan auf ein modernes Abkommen geeinigt, das neben verbesserter Marktöffnung für deutsche Unternehmen auch hohe Schutzstandards für Verbraucher, Umwelt und Arbeitnehmer enthält. Lediglich über den Investitionsschutz bzw. die Investor-Staat-Streitbeilegung steht eine Einigung noch aus.

(Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 17.7.2018)