Das Investitionsprogramm »Regionales Wachstum« wird fortgesetzt

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die vom Wirtschaftsministerium (SMWA) vorgelegte Richtlinie beschlossen.

Zielgruppe des Programms sind kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz und Sitz oder Niederlassung in den Landkreisen des Freistaates Sachsen. Die Förderung unterstützt deren Investitionsvorhaben zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Betriebsstätte mit dem Ziel, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu steigern. 
Dafür stehen 2022 rund 11,7 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung. 
Die Beantragung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ist voraussichtlich ab 1. März 2022 möglich.

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