EU-Programm für Obst, Gemüse und Milch folgt ab 1. August 2017 auf das EU-Schulmilchprogramm

Milch ist gesund.- das weiß bereits jedes Kind. Milch enthält fast alle Nährstoffe, die Kinder gerade in der Wachstumsphase brauchen und ist daher für eine ausgewogene Ernährung unentbehrlich. Die Europäische Union fördert den Absatz von Milch und Milchprodukten in KIndergärten und Schulen durch die Schulmilchbeihilfe.

Welche Produkte werden gefördert?
* Vollmilch oder teilentrahmte Milch
* Milchmischgetränke (Kakao, Vanille, ...) aus Vollmilch oder teilentrahmter Milch
* Joghurt aus Vollmilch

Die Höchstmenge an beihilfefähiger Schulmilch beträgt pro Kind/ Schüler am Tag 0,25l.

Wieviel kostet die Schulmilch?
Um sicherzustellen, dass sich die Beihilfe auf den von den Schülern zu zahlenden Kaufpreis auswirkt, werden für die Schulmilch Höchstabgabepreise festgelegt. Diese Preise dürfen heim Verkauf unter-, aber nicht überschritten werden. Die Höchstabgabepreise sind in den Schulen und KIndergärten durch Aushänge bekannt zu geben.

Woher können Schulen Schulmilch beziehen?
Die Belieferung mit Schulmilch erfolgt durch zugelassene Schulmilchlieferanten. An diese wird auch die Schulmilchbeihilfe ausgazahlt. Bevor eine Einrichtugn Schulmilch beziehen kann, ist ein Antrag auf Zulassung zum Bezug von Schulmilch auszufüllen und bei einem zugelassenen Lieferanten einzureichen.

Was ist noch zu beachten?
Die Teilnahme am EU-Schulmilchprogramm ist in den Schulen und Kindergärten durch ein Poster (A3) anzuzeigen. Dieses ist dauerhaft am Eingang der Einrichtung anzubringen. Das Poster kann über den zuständigen Schulmilchlieferanten bezogen oder auf der entsprechenden Programmseite https://www.smul.sachsen.de/foerderung/6588.htm heruntergeladen und ausgedruckt werden.

(Quelle: www.sachsen.de)