Europäischer Berufsausweis (EBA) für mehr berufliche Mobilität

Die Anerkennung beruflicher Qualifikationen im Ausland ist oftmals aufgrund unterschiedlicher Ausbildungswege und Ausbildungsinhalte sehr umständlich. Dabei ist es erklärtes Ziel der Europäischen Union, dass sich jeder EU-Bürger innerhalb der Europäischen Union dort niederlassen und arbeiten kann, wo er möchte und auch gebraucht wird. Doch der Europäische Berufsausweis (EBA) ist kein Dokument oder Ausweis an sich, sondern eher ein elektronisches Verfahren zur Anerkennung der Qualifikationen. So kann der Antragsteller jeden Verwaltungsschritt online mitverfolgen, bis alle Bedingungen im Aufnahmeland erfüllt sind. Der EBA ist derzeit nur für folgende Berufsgruppen vorgesehen: Krankenpfleger, Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Ingenieure, Bergführer oder Immobilienmakler. Das Verfahren soll aber nach praktischer Erprobung um andere Berufe erweitert werden. Das Informationsheft zum Europäischen Berufsausweis finden Sie auf der Homepage des Europe Direct Erzgebirge