IHK kämpft um erweiterte KMU-Defintion

Die Europäische Kommission überprüft derzeit die Definition der Kleinstunternehmen soiwe der kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) (Empehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003). Diese legt die Kriterien fest, anhand derer "echte" KMU definiert werden. Das sind die Anzahl der Mitarbeiter, finanzielle Schwellenwerte und die Unabhängigkeit/ Eigentumsverhältnisse des Unternehmens.

Bislang gelten Unternehmen bis 250 Mitarbeiter als Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU). Wird diese Schwelle durch Wachstum und neue Arbeitsplätze überschritten, bleiben diesen Betrieben oft wichtige Förderungen verwehrt. Mit Teilnahme an einer EU-Konsultation sowie Schreiben an das Sächsische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) haben sich die drei sächsischen Industrie- und Handelskammern für eine Anhebung des Schwellenwertes auf 500 Mitarbeiter ausgesprochen.

Hintergrundinformationen und Link zur öffentlichen Konsultation gibt es unter: https://www.chemnitz.ihk24.de/servicemarken/presse/aktuelle-presseinformationen/ihk-chemnitz/pm-19---ihk-kaempft-um-erweiterte-kmu-definition/4021856

(Quelle: EU-Nachrichten, Newsletter des EEN Sachsen)