Kabinett beschließt Neufassung der Richtlinie „Mikrodarlehen“

Für Existenzgründer ist es oft nicht leicht, den passenden Kredit zu erhalten. Für den Start in die Selbständigkeit brauchen sie oft keine großen Beträge. „Gerade für Kleinstgründer ist es aufgrund der fehlenden Sicherheiten oftmals schwierig ein Darlehen zu bekommen. Das Mikrodarlehen kann hier Abhilfe schaffen. Unser Ziel ist es, dass in Sachsen keine Erfolg versprechende Geschäftsidee an der Finanzierung scheitert“, betont Wirtschaftsminister Martin Dulig.

Das Kabinett hat deshalb heute eine Neufassung der Richtlinie „Mikrodarlehen“ beschlossen. Dabei wurde der Eigenbeitrag der Darlehensnehmer für Investitionen von 40 auf 20 Prozent reduziert, die Darlehenszeit von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Förderung im Bereich freier Berufe weiter geöffnet. Das Mikrodarlehen für Existenzgründer kann flexibel und direkter vergeben werden als manch andere Option. In der Regel handelt es sich um Summen von bis zu 20.000 Euro.

Die Bandbreite der mithilfe des Mikrodarlehens geförderten Geschäftsideen ist breit gefächert. Sie reicht von der klassischen Gastronomie über den Onlineshop, den Friseursalon bis hin zum Tonstudio. „Mit dem Mikrodarlehen wollen wir besonders auch der Kultur- und Kreativwirtschaft die Möglichkeit geben, ihre Projekte durch Unternehmensgründungen zu verwirklichen“.

Das Mikrodarlehen richtet sich an Existenzgründer und Jungunternehmer, die entweder eine selbständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit in Sachsen aufnehmen möchten oder seit weniger als fünf Jahren ausüben. Das Darlehen kann über die Sächsische Aufbaubank (SAB) beantragt werden. Sie berät Gründerinnen und Gründer und bewilligt die Darlehen. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden.

Seit 2009 sind im Rahmen dieses Förderprogramms rund 3.252 Darlehen mit einem Gesamtvolumen von rund 31 Millionen Euro an Gründer und junge Unternehmen ausgereicht worden. Insbesondere Gründerinnen, die nach einer beruflichen Pause, aus der Arbeitslosigkeit heraus oder generell mit einem geringen Grundstock an eigenen finanziellen Mitteln den Schritt in die Selbständigkeit wagen, profitieren von den günstigen Konditionen des Mikrodarlehens. Der Anteil von Frauen an den Darlehenszusagen lag bei rund 43 Prozent – und damit weit über dem Anteil erwerbstätiger selbständiger Frauen (Selbständigenquote) von knapp 34 Prozent.

Zur Fortsetzung des 2006 erstmals aufgelegten Förderprogramms wird ein neuer Mikrodarlehensfonds eingerichtet, für den 25 Mio. Euro zur Verfügung stehen, die aus Mitteln des Freistaat Sachsen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden. Aus dem revolvierenden Fonds können zurückgezahlte Mittel erneut als Mikrodarlehen an Kleinstgründerinnen und –gründer vergeben werden.