Mikrodarlehen für den Start in die Selbständigkeit

Der Plan steht. Sie wollen loslegen. Ein kleines Unternehmen gründen oder festigen. Als Freiberufler selbständig sein. Etwas Eigenes aufbauen, selbstbestimmt arbeiten und davon leben können. Jetzt stehen die ersten Anschaffungen an oder Sie planen, Ihr laufendes Geschäft zu erweitern?

Dann ist dieses Förderangebot genau das Richtige:

Für einen soliden Start in die Selbständigkeit bietet der Freistaates Sachsen unterstützt durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) ein Mikrodarlehen von bis zu 20.000 EUR an.

Vorteile:
 - Antragsweg

-  Die Sächsische Aufbaubank–Förderbank (SAB) vergibt das Darlehen direkt ohne Hinzuziehen einer Hausbank.

 - Konditionen

 - Moderater Zins
 - Keine Sicherheiten
 - Bis sechs Jahren Laufzeit, tilgungsfreies Jahr – Darlehen bequem in monatlichen Raten zurückzahlbar
 - Eigenanteil 20 % – kann durch Eigenmittel, Sacheinlagen, Selbst- oder Nachbarhilfe eingebracht werden.

 - Service

Sie haben Fragen zum Mikrodarlehen oder anderen Förderangeboten für Existenzgründer? Lassen Sie sich beraten. Das Servicecenter und die Regionalbüros der SAB helfen Ihnen gern weiter.

*Antrags- und Auszahlungsverfahren

*Erster Schritt: Geschäftsidee mit fachkundiger Stelle beraten

*Zweiter Schritt: Kreditantrag bei der SAB einreichen

*Dritter Schritt: Auszahlung

*Vierter Schritt: Beginn des Vorhabens

Fragen und Antworten

Wer kann das Mikrodarlehen nutzen?

Existenzgründer oder junge Kleinstunternehmen (Festiger) können das Mikrodarlehen bis fünf Jahre nach Geschäftsaufnahme beantragen.

Nach der Definition der Europäischen Union ist jede Einheit, die wirtschaftlich tätig wird, ein Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform oder Art der Finanzierung. Wirtschaftlich tätig ist, wer Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anbietet. Wer sich als Freiberufler oder Gewebetreibender selbständig macht, wird demnach unternehmerisch tätig. Das trifft z.B. auch auf Kreative und Kulturschaffende zu, die ohne Festanstellung ihre Leistung dauerhaft selbständig anbieten.

Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreiten.

Können Existenzgründer aus der Kreativ- und Kulturwirtschaft das Darlehen beantragen?

Wofür kann das Mikrodarlehen eingesetzt werden?

Das Mikrodarlehen wird für die Aufnahme einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit oder Festigung der bereits begonnen Selbständigkeit zur Verfügung gestellt. Finanzierungsanlässe können sein:

die erstmalige Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit,
eine erneute Existenzgründung (»Zweite Chance«)
die Übernahme eines Betriebes
der Anteilserwerb von mehr als 25 % an einem Unternehmen (tätige Beteiligung)
die Festigung oder der Ausbau der Selbständigkeit.

Für Festigungs- und Erweiterungsvorhaben ist die Aufnahme eines zweiten Mikrodarlehens bis fünf Jahre nach der Gründung möglich, wenn der Kapitaldienst (Zins und Tilgung) mindestens ein Jahr störungsfrei erbracht wurde.