Missbrauch von Reisedokumenten soll erschwert werden

Damit Kriminelle und Terroristen nicht unerkannt mit gefälschten Reisedokumenten in der EU unterwegs sein können, sollen die Mitgliedsstaaten mehr gegen den Missbrauch von Pässen und anderen Identitätsbeweisen tun. Wie das geschehen kann, hat die EU in einem Aktionsplan beschrieben. Die Mitgliedsstaaten sollen etwa gemeinsam an den Sicherheitsstandards für die Ausstellung von Reisedokumenten und der Gestaltung von Sicherheitsmerkmalen arbeiten. Auch sollen sie für den Schutz vor dem Diebstahl von Blankopaieren sorgen und mehr Informationen über gestohlene oder für ungültig erklärte Papiere austauschen.

Die Kommission legte außerdem Berichte über die Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen, die Umsetzung des Pakts mit der Türkei und den Umgang mit Asylanträgen vor. Bei letzterem habe Griechenland in den vergangenen Monaten große Fortschritte gemacht. Ab März soll deshalb wieder zu den Regeln der Dublin-Verordnung zurückgekehrt werden, wonach Flüchtlinge, die über Griechenland in die EU gekommen sind, dorthin zurückgeschickt werden, um ihren Asylantrag zu stellen. Solche Rücküberstellungen waren seit 2011 durch die Europäischen Gerichte untersagt. Um Griechenland nicht zu überfordern, soll die Regelung nur für Menschen gelten, die ab dem 15. März 2017 ankommen und in andere EU-Staaten weiterreisen. Die Kommission rief die Mitgliedsstaaten auch auf, Griechenland und Italien wie vereinbart Flüchtlinge abzunehmen.

(Quelle: EU-Nachrichten, 20/2016)