Neue Richtlinie zur Förderung von Pilotlinien auf dem Gebiet der Schlüsseltechnologien

Die Richtlinie des SMWA zur Förderung von Pilotlinien auf dem Gebiet der Schlüsseltechnologien, den sogenannten Key Enabling Technologies, kurz KETs, ist in Kraft getreten. Diese sind Mikroelektronik, Informations- und Kommunikationstechnologien, Nanotechnologien, Neue Materialien, Fortgeschrittene Produktionstechnologien sowie Photonik und Biotechnologien. Als eine Maßnahme der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen unterstützt diese Richtlinie innovative Unternehmen beim Transfer technologischer Forschungsergebnisse in eine wirtschaftliche Produktion. 

Qualität und Intensität kontinuierlich betriebener Forschung und Entwicklung haben einen wesentlichen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit von Regionen. Daher ist es notwendig, fortwährend neues Wissen zu generieren und in marktfähige Produkte und Dienstleistungen umzusetzen. Der Freistaat Sachsen strebt bis 2020 einen Anteil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung am BIP in Höhe von drei Prozent an.

Der Freistaat Sachsen fördert den Aufbau und Betrieb von Pilotlinien und stellt dafür bis zu 70 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit. Sofern sich bereits bei Projektbeginn ein entsprechendes Arbeitsplatzpotenzial in Sachsen absehen lässt, werden mit Förderquoten von bis zu 80 Prozent attraktive Bedingungen für Pilotlinien geschaffen, aus denen später wettbewerbsfähige Produktionsverfahren entstehen. Dabei können auch große Unternehmen von attraktiven Fördersätzen profitieren.

Auch Unternehmen, welche bislang nicht in Sachsen ansässig sind, können sich z.B. mit einer hiesigen Forschungseinrichtung zusammenschließen und in einer Betriebsstätte in Sachsen ein neues Fertigungsverfahren erproben - um später in Sachsen wettbewerbsfähig zu produzieren.

Für Fragen zur Antragsstellung und zu den genauen Förderbedingungen steht Ihnen die SAB zur Verfügung.