Neue Verordnung zum Ende des Geoblockings tritt in Kraft

Am 3. Dezember 2018 tritt eine neue Verordnung in Kraft, die das Geoblocking beendet. Damit können Websites in Europa künftig nicht mehr blockiert oder umgeleitet werden, wenn der Käufer oder seine Kreditkarte aus einem anderen Land stammen. Die Mitgliedstaaten sind für die Durchsetzung der Verordnung zuständig und müssen Stellen benennen, die mit der Durchsetzung betraut sind. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur für die Überwachung der Verordnung zuständig sein.