Österreich übernimmt EU-Ratsvorsitz

Österreich hat am 1. Juli 2018 zum dritten Mal, nach 1998 und 2006, für sechs Monate den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen. Der Vorsitz steht unter dem Motto "Ein Europa, das schützt".
Österreich hat am 1. Juli 2018 zum dritten Mal, nach 1998 und 2006, für sechs Monate den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen. Der Ratsvorsitz im zweiten Halbjahr 2018 findet jedoch unter anderen Rahmenbedingungen statt als die früheren. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon 2009 wurde die Stellung des rotierenden Vorsitzes durch die Schaffung des Präsidenten des Europäischen Rates und der Hohen Vertreterin für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie durch die Ausweitung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments verändert. Als Vorsitzland trägt Österreich wesentlich zur gesetzgeberischen und politischen Arbeit des Rates bei, die freien Gestaltungsmöglichkeiten sind im Vergleich zu den Ratsvorsitzen 1998 und 2006 jedoch eingeschränkter.

Die Aufgaben des Ratsvorsitzes sind aber nach wie vor vielfältig und anspruchsvoll:
Erstellung von Tagesordnungen und Festlegung der Themen für die Sitzungen des Rates sowie der zahlreichen Vorbereitungsgremien und Arbeitsgruppen;
Führen des Vorsitzes in den Sitzungen der Räte, die nicht von der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik oder dem Präsidenten des Europäischen Rates geleitet werden, wie z.B. Rat Allgemeine Angelegenheiten (RAA), Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) und Rat für Justiz und Inneres (JI);
Vorsitzführung in den meisten Vorbereitungsgremien und Arbeitsgruppen;
Verhandlungsführung in den so genannten Trilogen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission, um Gesetzesvorhaben zu einem Abschluss zu bringen;
Koordinierung der politischen Maßnahmen der Mitgliedsländer.


Die Übernahme des Vorsitzes im Rat der Europäischen Union bedeutet somit zusätzliche Aufgaben und Verpflichtungen für Österreich im Dienste der Europäischen Union.