Rückzahlung der Corona-Soforthilfe

Sachsen vereinfacht Regeln für Rückzahlung der Corona-Soforthilfe des Bundes

Das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) hat Ende Juni veranlasst, dass die mit der Umsetzung beauftragte Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) die Rückforderungen der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes vorläufig aussetzt. Heute hat der sächsische Wirtschaftsminister Dirk Panter bei der SAB in Leipzig über das weitere Vorgehen informiert.

Panter kündigte für den »Soforthilfe-Zuschuss Bund« eine unbürokratische und flexible Verlängerung der Rückzahlungsfrist an. »Mit vereinfachten Regeln für die Rückzahlung schaffen wir jetzt Klarheit und Planungssicherheit für die sächsischen Unternehmerinnen und Unternehmer. Niemand soll finanziell überfordert werden und Existenzängste haben«, sagte der Minister und betonte: »Wir werden die offenen Verfahren aber nicht komplett beiseitelegen. Zur Überprüfung sind wir seitens des Bundes verpflichtet. Denn es geht um das Geld aller Steuerzahler. Aufgrund der Haushaltsituation des Freistaats zahlt Sachsen auch nicht nachträglich einen Unternehmerlohn.«

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SAB Sächs.Aufbaubank ... Rückmeldeverfahren für Corona-Soforthilfe 2020