Sachsen setzt Gründungsförderung InnoStartBonus mit sechstem Förderaufruf fort

Bewerbungen sind ab sofort bis zum 19. Oktober 2021 möglich

Der Freistaat Sachsen stärkt mit der Gründungsförderung InnoStartBonus seine innovative Gründerszene. Seit dem Auftakt im März 2019 haben bereits fünf Förderaufrufe (»Calls«) stattgefunden. Heute ist der sechste Förderaufruf gestartet, sodass nun Gründungsinteressierte mit einer innovativen Geschäftsidee bis zum Bewerbungsschluss am 19. Oktober 2021 ihr Ideenpapier einreichen können. Der Aufruf ist weiterhin branchenoffen.

In den bisherigen fünf Förderaufrufen wurden von über 600 Interessenten fast 250 Gründungskonzepte aus zwölf verschiedenen Branchen eingereicht. Das vom sächsischen Wirtschaftsministerium (SMWA) geleitete Expertengremium hat insgesamt 105 Gründungsinteressierte – davon sind knapp 35 Prozent Gründerinnen – mit ihren innovativen Geschäftsideen für förderwürdig befunden. Bereits 51 Unternehmensgründungen sind vollzogen worden und über 50 Arbeitsplätze entstanden. 

Um den InnoStartBonus können sich Personen im Mindestalter von 18 Jahren bewerben, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Je Gründungsvorhaben können sich auch Gründerteams melden, die aus maximal zwei Personen bestehen. Die Gründung im Haupterwerb darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht erfolgt sein.

Begleitend zum Bewerbungszeitraum tourt die futureSAX GmbH mit der »GründenRoadshow – InnoStartBonus« durch Sachsen, um den InnoStartBonus vorzustellen und die Fragen der Gründungsinteressierten zu beantworten. Sowohl reine Informationsveranstaltungen als auch Expertensprechtage und Workshops sind geplant. 

Ein vom SMWA berufenes Expertengremium wird die eingereichten Konzepte bewerten. Nach einer Vorauswahl der besten Geschäftsideen erhalten die ausgewählten potenziellen Gründerinnen und Gründer die Möglichkeit, ihre Ideen im Rahmen eines Pitchs am 11. bzw. 12. November 2021 zu präsentieren und sich den Fragen des Gremiums zu stellen. Anschließend wird die Jury ihr Votum zur Förderwürdigkeit abgeben, mit welchem die Ideengeber schließlich ihren formalen Antrag fristgerecht bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) einreichen können.

Mit dem geplanten Förderbeginn im Januar 2022 beabsichtigt der Freistaat Sachsen, die dann ausgewählten Gründerinnen und Gründer in Höhe von jeweils 1.000 Euro pro Monat zuzüglich eines monatlichen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro pro unterhaltspflichtigem Kind zu unterstützen. Die Förderung erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. futureSAX, die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen, begleitet dabei die Gründungsinteressierten im Bewerbungs- und Förderzeitraum individuell.