Sächsischer Gründerinnenpreis 2020

Eröffnung der Bewerbungsphase

Die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, würdigt jährlich herausragendes weibliches Unternehmertum mit dem Sächsischen Gründerinnenpreis.

Die „Pusteblume“ steht dabei als das Symbol für den Neubeginn, den jede Unternehmerin durch ihre Unternehmensnachfolge oder Existenzgründung gewagt hat. Durch das Sichtbarmachen positiver Vorbilder wollen wir dazu beitragen, dass sich noch mehr Frauen für den Schritt in die Selbstständigkeit entscheiden. Im vergangenen Jahr haben sich 53 Teilnehmerinnen um den Sächsischen Gründerinnenpreis beworben. Sie haben eindrucksvoll gezeigt, mit welchen kreativen Geschäftsideen sächsische Gründerinnen ihren Anteil an der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit im Freistaat Sachsen tragen.

Teilnehmen können Gründerinnen bzw. Unternehmerinnen, die ein kleines oder mittelständisches Unternehmen in Sachsen führen bzw. die unternehmerische Verantwortung dafür tragen. Die Gründung oder Übernahme sollte zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Mai 2019 erfolgt sein. Bewerbungen sind im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. September 2019 möglich. Die Festveranstaltung zur Verleihung des Sächsischen Gründerinnenpreises wird Anfang des Jahres 2020 stattfinden.