Stornoregelungen in Europa
Die Reise ist schon lange geplant. Flug, Hotel, Mietauto und Tauchkurs gebucht. Und plötzlich muss man krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen absagen. Was ist zu tun? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gibt Tipps zu Stornoregelungen in sechs beliebten Urlaubsländern.
Tipps rund ums Stornieren
In Spanien, Frankreich, Österreich, Deutschland und den Niederlanden regeln viele Hotels, Autovermieter oder Veranstalter von Ferienkursen Stornierungen per Vertrag. Wieviel Sie dann bezahlen müssen, ist davon abhängig, wie lange Sie im Voraus stornieren. Stornieren Sie daher so früh wie möglich!
Ein bloßes Nichterscheinen (No show) kann dazu führen, dass Sie den vollen Preis bezahlen müssen. Stornieren Sie. Am besten schriftlich.
Wenn Sie in Deutschland und Österreich trotz Stornierung Geld zurück bekommen möchten, müssen Sie beweisen, dass Hotel und Kurs ausgebucht oder alle Fahrzeuge der gebuchten Kategorie vermietet sind. Eine Buchungsanfrage im Internet, ohne Nennung Ihres Namens, ist hilfreich. Fertigen Sie Bildschirmausdrucke als Beweis.
In Italien und Spanien können Sie bei höherer Gewalt Ihren Flug stornieren und den Flugpreis zurückverlangen. Als höhere Gewalt gelten u. a. unvorhergesehene Krankheiten, die Ihre Reise verhindern oder Todesfälle in der Familie. Was zur höheren Gewalt zählt, steht oft in den
AGB. Sogar Staus auf dem Weg zum Flughafen wurden von der italienischen Rechtsprechung schon in einigen Fällen als höhere Gewalt gewertet. Erbringen Sie einen Nachweis, z. B. ein ärztliches Attest bei Krankheit.
Egal, ob online, im Reisebüro oder vor Ort. Egal, ob Hotel, Flug oder Mietwagen. Eines ist allen EU-Ländern gemein: Es gibt kein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Bei Flügen ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oft günstiger als die Buchung stornierbarer Tarife. Da die Versicherung aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Krankheit oder Arbeitslosigkeit zahlt, sollten Sie die Bedingungen genau lesen, bevor Sie eine Versicherung abschließen.