Tragen von reflektierender Kleidung in Tschechien jetzt Pflicht

Besonders von Fußgängern und Wanderern, die sich oft in der Tschechischen Republik aufhalten, sollte die folgende Gesetzesänderung beachtet werden, die seit dem 20. Februar 2016 gilt:
"Die Novelle 48/2016 Slg. des Gesetzes Nr. 361/2000 Slg. über den Verkehr auf Straßen der Tschechischen Republik legt im Paragraph 53 fest, dass Fußgänger auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften bei Dunkelheit oder eingeschränkter Sicht reflektierende Elemente an oder auf ihrer Kleidung deutlich sichtbar tragen müssen. Das können sowohl werkseitig verarbeitete reflektierende Stoffe, oder Reflektoren wie „Katzenaugen“ sowie spezielle Armbänder sein."

Bei Nichtbeachtung wird dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe von bis zu 2.500 Czk (entspricht etwa 100 Euro) geahndet. Bereits im letzten Jahr hat die Polizei der Tschechischen Republik mit zahlreichen Informationskampagnen die Bürger auf die bevorstehende Gesetzesänderung hingewiesen.
Es wird empfohlen Reflexbänder am rechten Arm oder in Höhe des Knöchels am rechten Bein zu tragen.
Reflexbänder und andere reflektierende Elemente sind beispielsweise in Fahrradgeschäften, Drogerien oder über das Internet käuflich zu erwerben.

Ähnliche Verpflichtungen zum Tragen von reflektierender Kleidung bei verminderter Sicht bestehen in Polen, Spanien, Estland und der Slowakei.