Masterplan Südwestsachsen: Freistaat legt Regularien für die Förderung fest

Das Kabinett hat heute den Förderweg für die 100 Millionen Euro aus dem Sondervermögen »Infrastruktur und Klimaneutralität« des Bundes für den Masterplan Südwestsachsen festgelegt. Die Mittel werden einheitlich über den Landesarm des Sachsenfonds im Wege der Einzelfallförderung umgesetzt. Die konkrete Maßnahmenliste wird durch die Region erarbeitet, mit der Staatsregierung abgestimmt und dem Kabinett im weiteren Verfahren gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

Regina Kraushaar, Sachsens Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: »Die Fördergelder in Höhe von 100 Millionen Euro für Südwestsachsen sind die richtige Unterstützung für die Region, weil sie neue Wertschöpfung ermöglichen werden. Anders als bei einem frei verfügbaren Regionalbudget werden wir die Vorschläge gemeinsam mit der Region sorgfältig prüfen und miteinander festlegen, was vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben, die beim Sondervermögen gelten, ermöglicht werden kann. Entscheidend ist zudem, dass die Vorhaben die Transformation in der Region Südwestsachsen konkret unterstützen.«

Der Regionalkonvent erarbeitet den Masterplan bis Ende 2026. Auf seiner Grundlage werden die Projektvorschläge im Zusammenwirken mit der Region weiter priorisiert. Die Interministerielle Arbeitsgruppe und der Lenkungskreis bringen die fachliche Bewertung der Staatsregierung ein. Dabei wird unter anderem geprüft, ob die Vorhaben förderwürdig und förderfähig sind und ob sie aus bestehenden Förderprogrammen finanziert werden können. Bewilligungsstelle ist die Landesdirektion Sachsen.

Welche Vorhaben kommen in Frage?
Der sogenannte Vorwegabzug aus dem Sondervermögen kann für investive Vorhaben in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden. Dazu zählen insbesondere Verkehr und Mobilität, Krankenhaus- und Pflegeinfrastruktur, Energie und Wärme, Bildung und Betreuung, Wissenschaft und Forschung, Digitalisierung sowie Bevölkerungsschutz. In Betracht kommen beispielsweise Bau- oder Modernisierungsvorhaben an Bildungs-, Gesundheits- oder Verkehrsinfrastruktur sowie Investitionen in Forschungs-, Transfer-, Energie- und Wärmeinfrastruktur oder digitale Systeme.

Entscheidend ist nicht allein das Thema eines Projekts, sondern seine konkrete Ausgestaltung. Förderfähig sind nach den Vorgaben des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG) Sachinvestitionen, aber auch unmittelbar damit verbundene notwendige Begleit- und Folgemaßnahmen. Laufende Personal-, Betriebs-, Wartungs- oder Unterhaltskosten sowie reine Instandhaltungsmaßnahmen können nicht aus dem Vorwegabzug finanziert werden. Eigenständige Konzepte oder Studien kommen nur dann in Frage, wenn sie einen konkreten Bezug zu einer förderfähigen Investition haben.

»Was mir wichtig ist: Der Vorwegabzug ersetzt gerade nicht die reguläre Fachförderung. Da bin ich mir mit meinen Kabinettskollegen einig. Deshalb prüfen wir zuerst, ob ein Förderprogramm des Freistaates, des Bundes oder der Europäischen Union für das konkrete Vorhaben passt. Die Mittel können auch als Kofinanzierung eingesetzt werden, wenn dadurch eine weitere Förderung überhaupt erst möglich wird. Denn wir haben ein wichtiges Ziel: Dass der Vorwegabzug zusätzlich wirkt und als Hebel für viele weitere Förderprogramme wirken kann«, so Kraushaar weiter.

Der Masterplan Südwestsachsen ist die gemeinsame Zukunfts- und Transformationsstrategie der Stadt Chemnitz und der Landkreise Zwickau, Mittelsachsen, Erzgebirgskreis und Vogtlandkreis. Er soll Entwicklungsziele festlegen und Vorhaben mit überregionaler Wirkung bündeln; er ist selbst kein Förderprogramm. Anlass ist der tiefgreifende Wandel in der Automobil- und Zulieferindustrie. Die Region verfügt über eine starke industrielle Basis, qualifizierte Beschäftigte und leistungsfähige Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Zugleich gilt es, die Wirtschaft breiter aufzustellen, Wissen schneller in neue Wertschöpfung zu überführen und die Kräfte der Region stärker zusammenzubringen.

Hintergrund
Die Federführung im Masterplanprozess liegt beim Regionalkonvent. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Erarbeitung des Masterplanes mit bis zu 600.000 Euro und begleitet sie über eine Interministerielle Arbeitsgruppe und einen Lenkungskreis. Die 100 Millionen Euro stammen aus dem Anteil, der Sachsen aus dem Sondervermögen »Infrastruktur und Klimaneutralität« des Bundes zufließt. Bei der Vereinbarung über die landesinterne Verteilung dieser Mittel haben die Staatsregierung und die kommunalen Landesverbände 100 Millionen Euro vorab für Vorhaben aus dem Masterplan Südwestsachsen vorgesehen. Daher die Bezeichnung »Vorwegabzug«. Die Mittel wurden von den haushaltstragenden Fraktionen des Sächsischen Landtages zur Verfügung gestellt.

Im Masterplanprozess wurden 126 Projektideen beim Regionalkonvent eingereicht. Die Region bewertet diese Vorschläge derzeit anhand einer Bewertungsmatrix und legt ihre Prioritäten fest. Berücksichtigt werden insbesondere die überregionale Wirkung, der Beitrag zur Wertschöpfung, die Strahlkraft sowie die Bedeutung für die Bewältigung des Strukturwandels. Nicht alle Vorschläge werden in die weitere Auswahl aufgenommen.

Der Masterplan Südwestsachsen soll am 17. Dezember 2026 vorgestellt und der Staatsregierung übergeben werden.